AGB

AGB Siebeck GmbH – Tankwagenarmaturen

Es gelten die jeweils neuesten Bedingungen des VDMA

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

l. Geltungsbereich

Diese Bedingungen liegen allen einseitigen Erklärungen des Verkäufers sowie allen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer zugrunde. Bei laufender Geschäftsverbindung gelten die vorstehenden Bedingungen auch dann, wenn sie dem Einzelvertrag nicht ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mündliche Erklärungen vor oder bei Vertragsabschluss sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

ll. Bestellung, Rücktrittsrecht

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Die Frist beginnt ab dem 3. Tag nach Absendung der Bestellung durch den Käufer. Geht die Anzeige der Ablehnung nicht innerhalb der Frist dem Käufer zu, so gilt die Bestellung als angenommen. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn  der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht, seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt wurde, es sein denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer lX.

lll. Änderungsvorbehalte

Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der gelieferten Waren in Qualität und Quantität sowohl bei serienmäßiger Herstellung, wie auch bei Sonderanfertigungen werden von dem Käufer zugestanden. Dies gilt vor allem bei Mehr- und Minderlieferungen von 10% für jeden einzelnen Gegenstand bzw. jede Sorte der Lieferung. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, zur Verbesserung des Produktes die Qualität zu ändern. Der Käufer gesteht dies dem Verkäufer zu. Die Sicherheitsdatenblätter/Techn. Merkblätter des Verkäufers für die Produkte beschreiben deren Eigenschaften. Sie gelten nicht als Zusicherung. Eine Zusicherung ist nur dann gegeben, wenn der Verkäufer sie über die Spezifikation hinaus ausdrücklich schriftlich erklärt.

lV. Preise und Zahlungsbedingungen

Es werden die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise zugrunde gelegt. Wird die Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht, der mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt, so wird der Preis, falls sich in der Zwischenzeit die dem Preis zugrunde gelegten Kostenfaktoren geändert haben, anteilig angepasst. Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewehrt. Bei Exportgeschäften erfolgt die Bezahlung grundsätzlich durch unwiderrufliches Akkreditiv zugunsten des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszeitpunktes Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zumachen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Ansprüchen kann der  Käufer weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei Gewährleistungsansprüchen gilt Ziffer Vll.

V. Lieferfristen, Teillieferungen

Ist eine bestimmte Lieferfrist vom Verkäufer nicht ausdrücklich schriftliche zugesagt, erfolgt die Lieferung auf Abruf des Käufers, frühestens jedoch 2 Wochen nach Vertragsabschluss. Wird die Lieferfrist aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer eine schriftliche Nachfrist von 2 Wochen setzen und damit die Erklärung verbinden, dass er die Abnahme der Leistungen nach Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder nach Maßgabe von Ziffer X. Schadenersatz verlangen. Der  Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ein Schadensersatzanspruch und der Rücktritt des Käufers sind ausgeschlossen, wenn die Überschreitung der Lieferfrist auf Umstände beruht, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere auf höhere Gewalt. Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung/Auftragsbestätigung angegebene Lieferanschrift. Für Mehrkosten, die aufgrund einer nachträglichen Änderung der Lieferanschrift entstehen, haftet ausschließlich der Käufer.  Teillieferungen sind vorbehalten anders lautender Vereinbarungen zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, und werden jeweils gemäß Ziffer lV. dieser Bedingungen abgerechnet.

Vl. Gefahrübergang, Transport und Entgegennahme

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung ab Werk oder Lager des Verkäufers auf den Käufer über. Dies gilt auch für die Teillieferung und bei Lieferungen frei Haus sowie beim Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers oder seiner Vertreter oder Außendienstmitarbeiter. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. In diesen Fällen  kann der  Verkäufer die Ware bei sich oder Dritten auf Rechnung des Käufers einlagern. Im Fall von Warenrücksendungen durch den Käufer, die der vorherigen Zustimmung des Verkäufers bedürfen, trägt der Käufer ebenfalls die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs. Für Warenrücksendungen hat der Käufer Wiedereinlagerungskosten in Höhe von 20% des Warennettowertes zu tragen. Die Auswahl der Art der Verpackung und der Art und des Weges des Versandes stehen ohne gesonderte Vereinbarung im sachgemäßen Ermessen des Verkäufers. Erfolgt die Lieferung mit Leihverpackungen, wie Europaletten oder Gitterboxen, sind diese vom Käufer im Tauschverfahren über den Frachtführer kostenfrei zurückzugeben. Alle übrigen Packmittel sind Einweg-Verpackungen, die an gewerbliche Entsorgungsunternehmen im Sinne von § 6 Abs.3 Verpack VO zurückzugeben sind. Der Käufer ist verpflichtet, angelieferte Ware unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.

Vll. Gewährleistung

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, hierzu zählt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag,  haftet der Verkäufer nach Maßgabe folgender Bestimmungen. Die in Ziffer lll. zugestandenen Änderungsvorbehalte berechtigen den Käufer nicht zu irgendwelchen Gewährleistungs- oder Ersatzansprüchen, es sei denn, die in Ziffer lll. genannten Eigenschaften wurden vom Verkäufer über die Spezifikation hinaus ausdrücklich schriftlich zugesichert. Empfehlungen und Beratungen des Verkäufers, seiner Vertreter, Außendienstmitarbeiter oder Erfüllungshilfen sowie Gebrauchsanleitungen und Verarbeitungsanweisungen sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht vor einer eigenen Prüfung der Ware für den beabsichtigten Einsatzzweck. Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche und erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Empfang schriftlich und spezifiziert zu rügen. Eine Mängelrüge nach Verarbeitung ist ausgeschlossen. Alle übrigen Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei fristgerecht erhobenen und begründeten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht, gegen Rückgabe der mangelhaften Ware Ersatz zu liefern, beim Kauf von Geräten fehlerhafte Teile und Einrichtung nach eigener Wahl zu ersetzen oder instandzusetzen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers bzw. den in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferort verbracht worden ist.  Bei Fehlschlag, erheblicher Verzögerung oder Verweigerung hat der Käufer das Wahlrecht, entweder den Kaufpreis im Einverständnis mit dem Verkäufer angemessen herabzusetzen oder die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Verkäufers einzuholen. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse (Witterung, Frost, chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse usw.) entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der Farbanstrich erfolgt nach Herstellerstandard, Farbanstriche sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.  Weitere Ansprüche gegen den Verkäufer, insbesondere wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer entsprechend Ziffer X. dafür haftet oder es sich um einen Schaden handelt, der durch Zusicherung besonderer Eigenschaften entstanden ist. Die vorgenannten Bestimmungen  gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch vor und nach Vertragsabschluss liegende Vorschläge und Beratung oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Die Auslegung, Prüfung, der Einsatzbereich sowie eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung zur Drucküberwachung liegt in der Verantwortung des Betreibers.

Vlll. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer- gleich aus welchem Rechtsgrund- beim Abschluss dieses Vertrages zustehen oder durch diesen Vertrag entstehen, im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Bei Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt der Käufer schon jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte gegen seinen Auftraggeber in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er sich gegenüber dem Verkäufer nicht in Zahlungsverzug befindet. In jedem Fall hat der Käufer die eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen. Bei Be-oder Verarbeitung des Liefergegenstandes zu einer neuen Sache räumt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zu dem Wert des Liefergegenstandes ein, ohne dass daraus für letzteren Verpflichtungen entstehen. Entsprechendes gilt bei der Verbindung, Vermischung oder Vermengung des Liefergegenstandes mit anderen Waren. Der Käufer verpflichtet sich, die im Eigentumsvorbehalt des Käufers stehenden Sachen unentgeltlich zu verwahren. Der Wert des Liefergegenstandes ist nach den vorstehenden Bestimmungen der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 20%. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers in dem Maße freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers oder bei  Gefährdung des Eigentums des Verkäufers an der Vorbehaltsware gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes nicht als Rücktritt vom Vertrag.

lX. Schadensersatzansprüche

Das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung und ist die Kaufsache von ihm noch nicht ausgeliefert oder wird sie von ihm zurückgenommen, so stehen ihm, auch ohne besonderen Nachweis, pauschal 15% des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Weist der Verkäufer nach, dass ihm ein weitgehender  Schaden entstanden ist, kann er auch diesen ersetzt verlangen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand in Ausübung des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes in Zusammenhang mit seinen Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zurück, so entsteht ihm zusätzlich zu dem oben genannten Schadensersatz als Entschädigung für den Aufwand der Rücknahme und Verwertung eine Pauschale von 10% des Zeitwertes der zurückgenommen Ware zu. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

X. Ausschluss und Beschränkung von Ansprüchen des Käufers

Der Verkäufer haftet für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung nur dann uneingeschränkt, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Organe oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Für Schadensersatzansprüche wegen vom Verkäufer zu vertretenden Verzuges oder Unmöglichkeit haftet dieser nur bis zu einem Höchstbetrag von 10% des Auftragswertes bezogen auf den Teil des Auftrages, der durch den Verzug oder die Unmöglichkeit betroffen ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Weitergehende oder sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt.

Xl. Reparaturarbeiten

Außerhalb der Gewährleistung übernimmt der Verkäufer bei Franko-Anlieferung Reparaturarbeiten an den von ihm gelieferten Geräten und Teilen. Hierfür werden entweder die effektiven Reparaturkosten berechnet- bei größeren Gegenständen- oder ein allgemein gültiger Pauschalbetrag, bei Einsatz eines Kundendienstmitarbeiters außerdem die Wegekosten. Für die Verträge gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sinngemäß.

Xll. Allgemeines

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen ungültig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf  (CISG) sowie des deutschen Internationalen Privatrechts wird hiermit ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Ratingen. Gerichtsstand: Ratingen

Xlll. Verhaltenskodex

Wir sind ein weltweit agierendes Unternehmen, dessen Schwerpunkt bereits seit über 125 Jahren im Bau und Vertrieb von Industrie- und Tankwarenarmaturen ist. Wir sind uns unserer unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Eine integre, respektvolle und nachhaltige Unternehmenskultur ist uns wichtig. Gesellschaftliche Verantwortung und ethisches Verhalten gegenüber allen Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, ebenso gegenüber staatlichen Stellen und der Umwelt sind fester Bestandteil unseres Wertesystems. Wenn Sie einen Hinweis auf Regel- und Rechtverstöße unter Einhaltung Ihrer Anonymität abgeben möchten, stehen wir diesem aufgeschlossen gegenüber. Verstöße gegen das geltende Recht und Gesetz werden in unserem Unternehmen nicht geduldet. Dies gilt ohne Ausnahme.